Niedergeschrieben sind fast ausschließlich die Gliederungspunkte der (geplanten) Arbeit.
Bl. 1-26: "I. Das Land" (Bl. 2: eingelegter Notizzettel: "vorläufig nicht Untergebrachtes").
Bl. 27-69: "II. Die Bewohner" (Bl. 63a: eingelegter Papierstreifen mit alphabethisch geordneten Städtenamen).
Bl. 70-89: "III. Stand der Bildung".